Es gibt keinen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Ihr Anspruch besteht nur so lange, wie Sie bedürftig sind und die Voraussetzungen für den jeweiligen Unterhaltstatbestand vorliegen. Mithin spielen hier die Aspekte der ehebedingten Nachteile eine wichtige Rolle. Der andere Elternteil, der das Kind nicht betreut, zahlt Kindesunterhalt. Trennen sich Ehepaare, ist der betreuende Ehepartner meist darauf angewiesen, dass der andere für das gemeinsame Kind Barunterhalt leistet. Gut zu wissen: Richten Sie sich finanziell darauf ein, dass Sie in der Übergangszeit nach Ihrer Scheidung vielleicht keine Unterhaltszahlungen erhalten und den Ehegattenunterhalt neu verhandeln und notfalls gerichtlich feststellen lassen müssen.
§ 1569 BGB bestimmt im Grundsatz, dass jeder Ehepartner nach der Scheidung zunächst einmal verpflichtet ist, sich seinen Unterhalt selbst zu verschaffen. Nachehelicher Unterhalt ist im Gesetz in strukturierter Form formuliert. Beispiel: Nach der Scheidung verdient der eine Partner so viel, dass er nicht unterhaltsbedürftig ist.

Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Beanspruchen Sie Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt… Im Regelfall werden die Zahlungen auf Unterhalt nach der Scheidung zeitlich befristet oder in der Höhe begrenzt. Im Vergleich zum Unterhalt vor der Scheidung (“Trennungsunterhalt”) gibt es allerdings einige Unterschiede:
Grundsätzlich ist Ehegattenunterhalt auch für die Zeit nach der Scheidung zu zahlen. Nach einigen Jahren wird er arbeitsunfähig krank.

Doch es gibt einiges zu beachten!

Der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung (“nachehelicher Unterhalt”) ist das häufigste Streitthema im Familienrecht. Das Verständnis der Struktur ist wichtig, um den eigenen Unterhaltsanspruch einzuschätzen. Nach Trennung und Scheidung erfüllt derjenige Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt betreut, seine Unterhaltspflicht dadurch, dass er dem Kind Kost und Logis gewährt. Dagegen gibt es keinen Unterhalt, wenn der Bedarf erst später entsteht. Ratgeber: Ehegattenunterhalt steht Ihnen in der Regel nach einer Scheidung zu, wenn Ihr Ex-Partner mehr verdient als Sie. Nach der Scheidung müssen Sie notfalls ein neues Verfahren anstrengen und den nachehelichen Unterhalt gesondert einklagen. Unterhalt nach der Scheidung gibt es grundsätzlich nur, wenn einer der Unterhaltsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegt.

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